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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Marketing & Event Consulting (im folgenden kurz MEC genannt) vertreten durch den Geschäftsführer H. Mathias, Adam-Brüderle-Str. 42, D-86633 Neuburg a. D.

I.    Allgemeines

Für die Vermittlung von MEC gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden (Kunden) und der MEC. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart.

Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Flugconsolidatorn, Reiseveranstalter etc.) ist die MEC ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.

II.    Anmeldung und Reisebestätigung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der MEC den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden.

Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einstehen.

Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Kunde der MEC mit Absenden des Buchungsauftrages ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Die MEC behält sich die Annahme vor. Für MEC wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Reisepreis schriftlich bestätigen.

Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

III.    Zahlung, Reisedokumente

Mit Vertragsabschluss wird eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Maßgeblich ist der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungsplan.

Die MEC behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 25 € zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.

Werden die Dokumente von der MEC an den Kunden zum Versand gebracht, so trägt der Kunde die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn MEC die Kosten der Versendung selbst trägt.

Sollten die Reisedokumente dem Kunden nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit MEC, in Verbindung zu setzen.

Sollten Sie trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig leisten, sind wir berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten und als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer V. zu verlangen.

IV.    Leistungen und eventuelle Änderungen

Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Informationsmaterial und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Selbstverständlich setzten wir unsere Kunden von Leistungsänderungen oder Abweichungen umgehend in Kenntnis. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen dann eine Umbuchung oder einen  Rücktritt an.

V.    Reiserücktritt durch den Kunden, Umbuchungen

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Der Rücktritt eines Reiseteilnehmers hat schriftlich an MEC zu erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MEC. Unser Ersatzanspruch ergibt sich entsprechend der nachfolgenden Tabelle:

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so werden Ihnen die im Vorfeld genannten Kosten der gewünschten Änderung sofort zur Zahlung fällig.

Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten, Ausflüge, Golfplätze, etc. betragen in der Regel 100%.

Bei Stornierungen sind MEC die bis zur Stornierung ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben.

Durch vertragliche Besonderheiten kommt es in bestimmten Ländern (wie z.B. in den Vereinigten Arabischen Emiraten) zu gesonderten Stornierungsbedingungen zu bestimmten Reiseterminen. Dies betrifft insbesondere die Weihnachtsferien sowie die Osterferien. Abweichend zu den oben genannten Ersatzansprüchen gilt die  Stornobedingung zu diesen Terminen:

Durch die Pauschalierung sind sämtliche ersparten und möglichen anderweitigen Aufwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Der Kunde  ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. Kosten für z. B. Visa, Telefon oder Bearbeitung können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

VI.   Reiserücktrittskosten-Versicherung

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist grundsätzlich nicht im Reisepreis eingeschlossen. Ausnahmen hiervon werden separat mit der Buchungsbestätigung kenntlich gemacht.

Der Abschluss einer solchen Versicherung wird von MEC grundsätzlich empfohlen. Die entsprechenden Prämien sind - mit der Anzahlung auf den Reisepreis - in voller Höhe fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst mit Zahlung der Prämie wirksam.

Sollte ein Versicherungsfall eintreten, so ist die entsprechende Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Die Anschrift des Versicherers der über die MEC gebuchten Reiserücktrittskosten-Versicherung werden dem Kunden auf Anfrage gerne mitgeteilt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die MEC nicht mit der Schadensregulierung befasst.

VII.    Haftung bei Reisevertrag

Die MEC haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit der MEC bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung der MEC für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist die MEC ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Die MEC haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und ohne Gewähr.

VIII.    Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters/ Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mangelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadenersatz und Kündigung) müssen innerhalb eines Monats gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseende folgenden Tag geltend machen. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden.
Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag.

IX.    Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Anmeldende (Reisende) ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisevorschriften, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visa-Bestimmungen selbst verantwortlich. Die MEC ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt die MEC nicht. Insbesondere haftet die MEC nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

X.    Datenschutz

Der Kunde wird gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift), von der MEC in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, daß die MEC Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt.

Gem. § 3 Abs. 4 TDSV wird darauf hingewiesen, dass von der MEC personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, ist die MEC berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlicher Rechenfehler bleibt vorbehalten.

XI.    Fremde Inhalte, Disclaimer

Bei der Umsetzung dieser Website verlässt sich die MEC auf Inhalte, die von Dritten, insbesondere von Leistungsträgern und Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden ("fremde Inhalte"). Da es der MEC nicht möglich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren, wird keinerlei Garantie für deren Richtigkeit übernommen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Produktbeschreibungen und Datenbankeinträge.

XII.    Schlussbestimmungen

Sollte eine Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für sämtliche Streitigkeiten Passau als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: März 2010